Schul- und Gebührenordnung
Aufgabe der Jugendmusikschule der Gemeinden des Überwaldes und des Weschnitztales e. V. (nachstehend JMS genannt) ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern sowie eventuell auf ein Berufsstudium vorzubereiten.
Die Ausbildung an der JMS geschieht in folgenden StufenEltern-Kind-Kurse (ab 1. Lebensmonat)Musikalische FrüherziehungInstrumentale Grundstufe (Orientierungsstufe)Instrumentaler und vokaler Gruppen- und EinzelunterrichtDaneben werden diverse Ergänzungsfächer angeboten.
Das Schuljahr der JMS besteht aus zwei Semestern zu je
6 Monaten. Das Sommersemester beginnt am 1. April, das Wintersemester am 1. Oktober. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen im Land Hessen.
Anmeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten und müssen bei minderjährigen Teilnehmern von einem Erziehungsberechtigen unterschrieben werden. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis zur Schul- und Gebührenordnung erklärt. Die Anmeldung wird erst mit Aufnahme des Unterrichtes rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Abmeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Sie sind nur zum Ende des Schulhalbjahres - also
31. März und 30. September - möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens einen Monat vorher zugegangen sein. Bei Kursen, wie den Eltern-Kind-Kursen, des Amadeus-Projekts, der Musikalischen Früherziehung, der Orientierungsstufe und den Kursen in Kooperation mit Schulen gelten gesonderte Kündigungsbedingungen, die sie bitte der jeweiligen Anmeldung entnehmen. Die Kündigung wird erst mit Bestätigung der JMS rechtswirksam.
Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Probezeit
Für die Eltern-Kind- und Früherziehungskurse werden 2 kostenlose Schnupperstunden angeboten. Für die Kurse der Orientierungsstufe sowie für den Instrumental- und Vokalunterricht wird eine kostenlose Informationsstunde angeboten. Die kostenpflichtige Probezeit im Hauptfachunterricht beträgt 2 Monate; während dieser kann der Unterricht jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
Für alle Ausnahmen gelten die Bedingungen auf dem jeweiligen Anmeldeformular.
Unterrichtsdurchführung und -ausfall
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. In den hessischen Schulferien und an den beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Pro Halbjahr darf eine Unterrichtseinheit aufgrund von Krankheit oder Fortbildung der Lehrkraft ausfallen, ohne dass ein Ersatzanspruch besteht. Weitere auf Verschulden der Lehrkraft ausgefallene Stunden werden nachgeholt oder anteilig erstattet. Der Unterricht kann auch ersatzweise durch eine Vertretung der Lehrkraft erteilt werden.
Bei Ausfall aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt werden Regressansprüche ausgeschlossen.
Die Unterrichtsstätten der JMS sind über das Einzugsgebiet verteilt. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtstätte.
Verhalten
Die Schüler sind angehalten, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und nach bestem Vermögen mitzuarbeiten.
Verhinderungen sind der Lehrkraft nach Möglichkeit vorher mitzuteilen.
Die JMS ist berechtigt, bei wiederholtem Stören des Unterrichts oder bei häufigem unentschuldigtem Fehlen den Schüler nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten vom Unterricht auszuschließen.
Aufsicht und Haftung
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts im Unterrichtsraum. Im Zweifelsfall müssen sich die Eltern davon überzeugen, dass der Lehrer anwesend ist.
Bei Unfällen haftet die Musikschule im Rahmen und im Umfang der von ihr abgeschlossenen Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Eine weitergehende Haftung der JMS für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der JMS eintreten, besteht nicht.
Instrumente und Lehrmaterial
Instrumente können im Rahmen der Musikschulbestände gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Es gelten die Bestimmungen des Leihvertrages. Noten und Arbeitsmaterialien sind von den Schülern zu beschaffen.
Öffentlichkeitsarbeit
Es wird von den Schülern erwartet, an Vorspielen und öffentlichen Auftritten der JMS teilzunehmen.
Bildaufnahmen, die im Unterricht und bei öffentlichen Auftritten gemacht werden, dürfen seitens der JMS für Presseveröffentlichungen und für Broschüren verwendet werden.
Unterrichtsgebühren
Gemäß § 51, Nr. 10 HGO (Hess. Gebührenordnung) wird für die Teilnahme am Unterricht eine Gebühr erhoben.
Die Unterrichtsgebühren der JMS richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Zur Zahlung verpflichtet sind die Teilnehmer, bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter.
Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich bis zum 10. eines Monats im Bankeinzugsverfahren zu zahlen. Bei Nichterteilung eines Lastschriftmandats ist die monatliche Zahlungsfrist ohne weitere Aufforderung einzuhalten. Nicht eingegangene Beiträge werden angemahnt und ggf. dem Rechtsweg übergeben. Die dabei anfallenden Bearbeitungs- und Mahngebühren werden dem Gebührenpflichtigen in Rechnung gestellt. Die Schulleitung ist bei Nichtzahlung der Unterrichtsgebühren berechtigt, den Schüler nach vorheriger Mahnung vom Unterricht auszuschließen. Werden bei Unterrichtsbeginn im ersten Monat weniger als 3 Stunden unterrichtet, werden nur 50 % der Gebühr berechnet.
Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden von den Gemeinden Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Grasellenbach, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach bezuschusst. Bei Schülern, die ihren 1. Wohnsitz nicht in einer dieser Gemeinden haben, tragen deren Eltern den jeweils aktuellen Zuschuss selbst. Erwachsene werden von diesen 7 Gemeinden nicht gefördert, so dass auch sie den entsprechenden Zuschuss selbst zu tragen haben. Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden bei Vorlage einer Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung für die Dauer von längstens 2 Jahren von der Zuzahlung des Gemeindezuschusses befreit.
Vereinsbeitrag
Jeder Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter wird bei Unterrichtsbeginn automatisch Mitglied des Vereins der JMS. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 19,00 € jährlich pro Familie und wird neben den Unterrichtsgebühren gesondert erhoben.
Für die Teilnehmer an den Eltern-Kind, Früherziehungs- und Orientierungskursen, sowie des Klassenunterrichtes ist die Mitgliedschaft im Gebührensatz enthalten.
Gebühren- und Sozialermäßigung
Auf Antrag kann die JMS, bei Nachweis geringen Einkommens, eine Ermäßigung der Unterrichtsgebühr gewähren. Eine Familien- und Mehrfächerermäßigung wird entsprechend der jeweils aktuellen Schul- und Gebührenordnung gewährt.
Inkrafttreten
Die Schul- und Gebührenordnung tritt am 01.04.2023 in Kraft und ersetzt die Schulordnung vom 01.01.1994 und die Gebührenordnung vom 01.04.2009.
Die vollständige Schul- und Gebührenordnung können Sie als pdf hier [7.873 KB]
herunterladen.