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Sozialermäßigung

Gebühren- und Sozialermäßigung

Auf Antrag kann die JMS, bei Nachweis geringen Einkommens, eine Ermäigung der Unterrichtsgebühr gewähren. Eine Familien- und Mehrfachermäßigung wird entsprechend der jeweils aktuellen Schul- und Gebührenordnung gewährt.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Unter dem Motto "Mitmachen möglich machen" wurde 2011 vom Kreis Bergstraße das Bildungs- und Teilhabepakt aufgelegt. Es soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen ermöglichen, ohne Einschränkung an Schul- und Freizeitangeboten teilzunehmen. Dies gilt auch für den Unterricht an Musikschulen.

Auf der Homepage Bildungspaket-neue-wege stehen alle Informationen dazu. Dort können Sie auch alle wichtigen Vordrucke herunterladen.